Fragen zum Abo
-
Um ein neues Abo abzuschließen, können Sie unser Onlineformular nutzen. Sollten Sie Ihr Abo wirklich beenden wollen, können Sie dafür dieses Onlineformular nutzen.
Unsere KundenCenter in Iserlohn und Lüdenscheid sowie unsere Vorverkaufsstellen halten für Anträge, Änderungen und Kündigungen die passenden Formulare für Sie bereit.
Alternativ stehen Ihnen auf dieser Seite die Formulare zum Download zur Verfügung.
-
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Verlust“ an abo@mvg-online.de Folgende Angaben benötigen wir:
- Vertragsnummer (beginnt mit 30…)
- Name des Ticketinhabers (Vorname und Familienname)
- Geburtsdatum des Ticketinhabers
- Erreichbarkeit: Telefonnummer oder E-Mail
In unseren KundenCentern Lüdenscheid und Iserlohn kann direkt ein Ersatzticket ausgestellt werden, für das Ersatzticket wird eine Gebühr erhoben. Ausnahme: das eTicket wurde über die Schule ausgegeben, in diesem Fall melden Sie den Verlust bitte im Sekretariat.
-
Um Ihre Bankverbindung zu ändern, nutzen Sie gerne folgendes Onlineformular.
-
Um Ihre Ticketinhaberdaten zu ändern, nutzen Sie gerne folgendes Onlineformular.
-
Um Ihre Rechnungsadresse zu ändern, nutzen Sie gerne folgendes Onlineformular.
-
Um Ihre Vertragsadresse zu ändern, nutzen Sie gerne folgendes Onlineformular.
Fragen zur Mobilitätsgarantie
-
Die Mobilitätsgarantie NRW kannst Du bei Fahrten im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife und des NRW-Tarifs nutzen. Sie ist eine Serviceleistung der Verkehrsunternehmen, damit Du deine Ziele mit Bus und Bahn immer gut erreichst! Du kannst den Antrag unter www.mobil.nrw/mobigarantie ganz bequem über das Online formular ein reichen. Dort findest Du auch alle weiteren Informationen.
-
Den Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW findest du zum Download hier. Alternativ kannst du das digitale Formular ausfüllen.
-
Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwetter und Naturgewalten. Bei Streiks und Bombendrohungen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern und Naturgewalten sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.