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JobTicket

Das JobTicket wird als nicht übertragbares Ticket mit Gültigkeit für einen Kalendermonat im Abonnement an Firmen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz im Tarifraum des WestfalenTarifs ausgegeben.

  • Abo für Pendler

  • Das JobTicket für Westfalen wird ausschließlich an Firmen und Organisationen ausgegeben. Voraussetzung ist, dass diese mit einem Verkehrsunternehmen einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben.

    • mit Arbeitgeberzuschuss (bei Kostenübernahme der Firma von mind. 16 € pro Ticket gibt es pro Ticket einen Zuschuss von 9 €)
    • ohne Arbeitgeberzuschuss
  • beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich

    • gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. des ersten Werktags (Mo – Fr) des Folgemonats
    • gilt ganztägig
  • nicht übertragbar

  • montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon maximal 1 Person ab 15 Jahre)

  • Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind FahrradTickets oder Abos notwendig. Max. 1 Fahrrad pro Person.

  • Abo / Job Aufpreis 1. Klasse notwendig

  • kombinierbar