Das JobTicket wird als nicht übertragbares Ticket mit Gültigkeit für einen Kalendermonat im Abonnement an Firmen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz im Tarifraum des WestfalenTarifs ausgegeben.
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Abo für Pendler
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Das JobTicket für Westfalen wird ausschließlich an Firmen und Organisationen ausgegeben. Voraussetzung ist, dass diese mit einem Verkehrsunternehmen einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben.
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- mit Arbeitgeberzuschuss (bei Kostenübernahme der Firma von mind. 16 € pro Ticket gibt es pro Ticket einen Zuschuss von 9 €)
- ohne Arbeitgeberzuschuss
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beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich
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- gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. des ersten Werktags (Mo – Fr) des Folgemonats
- gilt ganztägig
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nicht übertragbar
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montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon maximal 1 Person ab 15 Jahre)
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Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind FahrradTickets oder Abos notwendig. Max. 1 Fahrrad pro Person.
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Abo / Job Aufpreis 1. Klasse notwendig
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kombinierbar